..Aufgabe..Die BOS (Berufsoberschule) ist eine Schulform, die es Schülern, die die Fachoberschule - Kl. 12 - erfolgreich besucht haben, ermöglicht, über eine weitere einjährige Ausbildung zu einer fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) zu kommen. Dieser Abschluss ist durch eine Ergänzungsprüfung (oder einen Nachweis) in einer weiteren Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur - ohne Studienfach-begrenzung) zu erweitern. Die BOS wird in den Fachrichtungen Sozialwesen, Technik und Wirtschaft geführt. |
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.. Dauer der Ausbildung ..Die Ausbildung dauert ein Jahr (Klasse 13). .. Aufnahme ..In die Berufsoberschule - Klasse 13 - kann aufgenommen werden, wer
.. Anmeldung ..Die Anmeldung erfolgt beim Leiter der Schule. Der Anmeldung sind beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Fotokopien der geforderten Unterlagen sowie ein handgeschriebener Lebenslauf beizufügen. |
| Unterrichtsfächer | Wirtschaft | Technik | Sozialwesen |
| Deutsch | 4 | 4 | 5 |
| Politik | 2 | 2 | 3 |
| Religion | 1 | 1 | 1 |
| Englisch | 3 | 4 | 5 |
| Mathematik | 6 | 6 | 5 |
| Naturwissenschaften | 2 | ||
| Wirtschaft | 12 | ||
| Wirtschaftslehre | 2 | ||
| Technik | 11 | ||
| Chemie / Biologie | 5 | ||
| Pädagogik / Psychologie | 6 | ||
| Unterrichtsst. je Woche | 30 | 30 | 30 |
.. Ausbildungsförderung ..Schüler der BOS werden unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Ausbildungsförderungsgesetzes gefördert. Wegen der Einzelheiten dieser Förderung wollen Sie sich bitte mit dem zuständigen Ausbildungsförderungsamt (errichtet bei der Kreisverwaltung) in Verbindung setzen. .. Abschluss ..Diese Schulform führt mit Bestehen der Abschlussprüfung zur fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur)und berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen und Gesamthochschulen in folgenden Studiengängen: Fachrichtung Wirtschaft
Fachrichtung Technik
Fachrichtung Sozialwesen
.. Ergänzungsprüfung ..Die Abschlußprüfung der Berufsoberschule kann durch einen der folgenden Nachweise von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache zum Abschluss "Allgemeine Hochschulreife" (allgemeines Abitur - ohne Studienfachbegrenzung) erweitert werden:
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