.. Fachoberschule Sozialwesen ..

.. Aufgabe ..

Die Fachoberschule erweitert die Allgemeinbildung ihrer Schüler und vermittelt ihnen eine fachpraktische und fachtheoretische Bildung. Sie führt zur Fachhochschulreife.

.. Aufnahme ..
  1. In die Klasse 11 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
  2. In die Klasse 12 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer


    1. die in Absatz 1 geforderten Voraussetzungen erfüllt und
    2. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

  3. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines anderen Bildungsstandes entscheidet die obere Schulbehörde. Der Nachweis eines anderen dem Berufsschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes kann auch durch eine von der oberen Schulbehörde erfolgreich abgelegte Kenntnisprüfung erbracht werden.
.. Anmeldung ..

Das Anmeldeformular erhalten Sie im Sekretariat der Berufsbildenden Schulen Meppen oder laden es sich hier von unserer Homepage herunter. Die Anmeldung erfolgt beim Leiter der Schule. Der Anmeldung sind beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Fotokopien der geforderten Unterlagen (Realschulzeugnis bzw. Bescheinigung über einen gleichwertigen Abschluss, Berufschulabschlusszeugnis, Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung) sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen.

Erforderlich sind für die Anmeldung zur Klasse 11:

  • Termingerechte Anmeldung in der Schule zum 15.02. eines jeden Jahres
  • Anmeldevordruck
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule; wenn das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt müssen Zwischenzeugnisse eingereicht werden.
  • ggf. beglaubigte Kopie der Zeugnisse der nach der allgemeinbildenden Schule besuchten Schulform
  • Tabellarischer Lebenslauf.

Erforderlich sind für die Anmeldung zur Klasse 12:

  • Termingerechte Anmeldung in der Schule zum 15.02. eines jeden Jahres
  • Anmeldevordruck
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss
  • beglaubigte Kopie des Nachweises über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • beglaubigte Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses
  • Tabellarischer Lebenslauf.

Nachweise, die nicht beglaubigt sind, gelten als nicht vorgelegt!!!

.. Dauer und Gliederung der Ausbildung ..
Die Ausbildung dauert entweder
  1. zwei Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12 oder
  2. ein Jahr in der Klasse 12.
Im Falle einer zweijährigen Ausbildung ist in der Klasse 11 eine praktische Ausbildung (= 960 Stunden Praktika; siehe unten) in außerschulischen Einrichtungen an drei bis vier Tagen in der Woche durchzuführen.

Der fachbezogene Unterricht (= 12 Stunden) wird an 1 - 2 Tagen/Woche erteilt. Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung bei jedem Schüler aus.
.. Bestimmungen über das Praktikum ..

Das Praktikum dient der Ausbildung in den verschiedenen Zweigen der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik. Eine Ergänzung durch ein Praktikum in Industriebetrieben ist möglich.

Das Praktikum findet in der Zeit vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres statt.

Die praktische Ausbildung soll als Praktikum nach dem folgenden Plan abgeleistet werden:

in pflegerischen Einrichtungen 240 oder 480 Stunden
in sozialen und sozial-
pädadgogischen Einrichtungen
480 oder 720 Stunden
Gesamtausbildung 960 Stunden
.. Stundentafel Klasse 11 und 12 ..
Fach Klasse 11 Klasse 12
Deutsch 2 4
Politik 1 2
Sport 0,5 1
Religion 0,5 1
Englisch 2 4
Mathematik 2 4
Naturwissenschaft - 2
Gesundheit 4 10
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre - 1
Informationsverarbeitung - 1
insgesamt pro Woche 12 30


.. Ausbildungsförderung ..

Die Schüler der FOS werden unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Ausbildungsförderungsgesetzes gefördert. Wegen der Einzelheiten dieser Förderung wollen Sie sich bitte mit dem zuständigen Ausbildungsförderungsamt errichtet bei der Kreisverwaltung) in Verbindung setzen.

.. Abschluss ..

Die Fachoberschule Sozialwesen ist ihrer Struktur nach das Bindeglied zwischen mittlerem Bildungsabschluss und Fachhochschule. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben

.. Berechtigungen ..

Die Fachhochschulreife berechtigt

  1. zum Studium an einer Fachhochschule.
  2. zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II,
  3. zum Besuch der Berufsoberschule, sofern der Schüler eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer absolviert hat.

Über Berufe, die ein Fachhochschulstudium voraussetzen, erteilt die Berufsberatung des Arbeitsamtes Auskunft.


Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat
BBS Meppen 2008