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Professioneller und empathischer Umgang mit dem Tod

br 8. Juni 2022

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Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse Pflegeassistenz haben sich in den vergangenen Wochen vermehrt mit dem Thema „Tod und Sterben“ befasst.




Über die Thematik rund um den Tod wird in der Gesellschaft oft wenig gesprochen. Um so wichtiger ist es, dass die angehenden Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten in diesem Bereich gut geschult werden. Durch ihre 24-wöchige praktische Ausbildung (z. B. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen) haben sie oft bereits Erfahrungen mit dem Thema „Tod und Sterben“ gesammelt. Der Bereich, der in der Gesellschaft zu oft tabuisiert wird, ist im Rahmen der Ausbildung elementar. Nur so lernen die Schülerinnen und Schüler, mit den Menschen während ihrer letzten Lebensphase professionell und empathisch umzugehen.

In den vergangenen Unterrichtsstunden ging es vor allem um die Frage, wie es nach dem Tod weitergehen und wie eine Bestattung ablaufen kann. In diesem Zusammenhang erstellten die Auszubildenden Plakate zu verschiedenen Bestattungsarten.

Auch eine Fahrt zu einem Hospiz nach Cloppenburg steht im Rahmen dieses Themenblocks an. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler die besonderen Aspekte der Pflege von unheilbar kranken Menschen kennen.

Über die Berufsfachschule Pflegeassistenz:

Mit dem Abschluss der zweijährige berufsqualifizierende Berufsfachschule (BFS) Pflegeassistenz kannst du anschließend in Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe und der Altenpflege als Assistenzkraft mit Menschen arbeiten.

Durch den Erwerb des Berufsabschlusses als Pflegeassistentin/Pflegeassistent verbessern sich zudem deine Bewerbungschancen für eine weitere Berufsausbildung. Ein Einstieg in den Ausbildungsberuf der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns ist dann möglich. Mit bestandener Abschlussprüfung wird bei einem Notendurchschnitt von 3,0 zusätzlich der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben. 
In die BFS Pflegeassistenz kannst du aufgenommen werden, wenn du über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügst. Weiterhin musst du deine persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis) und deine gesundheitliche Eignung (Hausarzt) nachweisen.