Der Personalrat hat für die BBS Meppen u.a. folgende allgemeine Aufgaben (vgl. §59 Nds. Personalvertretungsgesetz):
-
dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden (keine Benachteiligung)
-
darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden
-
darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen
-
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und auf ihre Erledigung hinzuwirken
-
darauf zu achten, dass Maßnahmen zur Gleichberechtigung durchgeführt werden
-
die Eingliederung und berufliche Entwicklung schutzbedürftiger Beschäftigter zu fördern
-
die Eingliederung und berufliche Entwicklung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu fördern
Der Personalrat der BBS Meppen bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle betreffen oder sich auf sie auswirken (vgl. §64 Nds. Personalvertretungsgesetz).
Jedes Personalratsmitglied steht als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für alle Beschäftigten an den BBS Meppen zur Verfügung!