Das Berufliche Gymnasium Technik – Schwerpunkt Mechatronik – vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und führt in drei Jahren zum Abitur. Kennzeichnend ist die berufsbezogene Schwerpunktpunktbildung in einer Kombination der Fachrichtungen Metall-, Elektro- und Informationstechnik. Der erfolgreiche Besuch des Beruflichen Gymnasiums Technik – Schwerpunkt Mechatronik – schafft gute Voraussetzungen sowohl für ein Studium als auch für eine qualifizierte Berufsausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmevoraussetzung in das Berufliche Gymnasium Technik – Schwerpunkt Mechatronik – ist der Erweiterte Sekundarabschluss I oder die Versetzung in die Klasse 10 eines allgemeinbildenden Gymnasiums.
Ausbildungsinhalte
Der Unterricht des dreijährigen Bildungsganges erfolgt in Vollzeitform. In der Einführungsphase (Klasse 11) findet der Unterricht im Klassenverband statt, die Qualifikationsphase (Klasse 12 und Klasse 13) ist in einem Kurssystem organisiert. Das Berufliche Gymnasium Technik – Schwerpunkt Mechatronik – vermittelt praxisorientierte Lerninhalte mittels moderner Unterrichtsmetho den. Die Bedeutung und das besondere Profil des Beruflichen Gymnasiums finden ihren Ausdruck unter anderem in den für die Abiturprüfung zulässigen Fächerkombinationen. Das erste Prüfungsfach (P1) ist Mechatronik, ein weiteres Prüfungsfach ist Informationsverarbeitung oder Betriebs- und Volkswirtschaft (P4 oder P5).
Unterrichtsverteilung
Profilfächer
Mechatronik, Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung und Praxis
Kernfächer
Deutsch, Fremdsprachen (Englisch, Spanisch, Niederländisch) und Mathematik
Ergänzungsfächer
Naturwissenschaft (Physik), Geschichte, Politik, Religion bzw. Werte und Normen
Zudem bieten wir ein umfangreiches Sportangebot an.
Wie melde ich mich an?
Ein Anmeldeformular kann im Sekretariat der BBS Meppen angefordert werden. Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch montags bis freitags von 7:30 Uhr - 13:00 Uhr.
Auch auf unserer Internetseite steht die Anmeldedatei zum Ausdruck für Sie zur Verfügung.